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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH   

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https://dejure.org/2010,7119
LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH (https://dejure.org/2010,7119)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.02.2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH (https://dejure.org/2010,7119)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH (https://dejure.org/2010,7119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 73a Abs 1 S 1 SGG, § 172 Abs 3 SGG, § 127 Abs 2 S 2 ZPO, § 22 Abs 1 S 4 SGB 2
    Prozesskostenhilfe; Zulässigkeit der Beschwerde; keine entsprechende Anwendung von § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO; hinreichende Erfolgsaussicht; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Betriebskostenguthaben; Minderung der Aufwendungen im Folgemonat; abschließende Sonderregelung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen für Unterkunft und Heizung ohne Anrechnung einer erhaltenen Betriebskostennachzahlung; Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe in Unabhängigkeit vom Beschwerdewert der Hauptsache bei Verneinung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08
    § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II enthält insoweit eine abschließende Sonderregelung der leistungsrechtlichen Wirkungen der erfassten Rückzahlungen und Guthaben, die den Vorschriften der §§ 11, 12 SGB II vorgeht (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 22 Rn. 49; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - L 28 B 1050/07 AS NZB -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.05.2008 - L 6 B 48/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - uneingeschränkte Statthaftigkeit - Beschwerde

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08
    Hierfür spricht insbesondere auch die Entstehungsgeschichte des § 172 Abs. 3 SGG und das aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitende Gebot der Rechtsschutzgleichheit (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2008 - L 29 B 1004/08 AS PKH - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS - a. a. O.), welches der Gesetzgeber ausdrücklich in Bezug genommen hat, wenn er in seiner Begründung des Gesetzentwurfes (BT-Drucksache 16/7716, S. 12) ausführt, Ziel sei "eine nachhaltige Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit durch Vereinfachung und Straffung des sozialgerichtlichen Verfahrens bei gleichzeitigem Erhalt der besonderen Klägerzentriertheit des Verfahrens, die dem Versicherten gewährleistet, bei niedriger Zugangsschwelle und größtmöglicher Waffengleichheit in Lebensbereichen, die seine materielle Existenz häufig unmittelbar betreffen, Rechtsschutz gegen eine hochspezialisierte Verwaltung zu erhalten".
  • LSG Hamburg, 31.03.2009 - L 5 B 187/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08
    § 172 Abs. 3 SGG enthält insoweit eine spezielle und abschließende Regelung, die für eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO keinen Raum mehr lässt (so u. a. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 28 B 1379/08 AS PKH - LSG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2009 - L 5 B 187/08 PKH - m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2008 - L 29 B 1004/08

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Statthaftigkeit

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08
    Hierfür spricht insbesondere auch die Entstehungsgeschichte des § 172 Abs. 3 SGG und das aus dem Rechtsstaatsgebot abzuleitende Gebot der Rechtsschutzgleichheit (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2008 - L 29 B 1004/08 AS PKH - LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. Mai 2008 - L 6 B 48/08 AS - a. a. O.), welches der Gesetzgeber ausdrücklich in Bezug genommen hat, wenn er in seiner Begründung des Gesetzentwurfes (BT-Drucksache 16/7716, S. 12) ausführt, Ziel sei "eine nachhaltige Entlastung der Sozialgerichtsbarkeit durch Vereinfachung und Straffung des sozialgerichtlichen Verfahrens bei gleichzeitigem Erhalt der besonderen Klägerzentriertheit des Verfahrens, die dem Versicherten gewährleistet, bei niedriger Zugangsschwelle und größtmöglicher Waffengleichheit in Lebensbereichen, die seine materielle Existenz häufig unmittelbar betreffen, Rechtsschutz gegen eine hochspezialisierte Verwaltung zu erhalten".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.10.2007 - L 28 B 1050/07

    Berufung - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08
    § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II enthält insoweit eine abschließende Sonderregelung der leistungsrechtlichen Wirkungen der erfassten Rückzahlungen und Guthaben, die den Vorschriften der §§ 11, 12 SGB II vorgeht (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Auflage, § 22 Rn. 49; BSG, Urteil vom 15. April 2008 - B 14/7b AS 58/06 - ; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Oktober 2007 - L 28 B 1050/07 AS NZB -, jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.07.2009 - L 28 B 1379/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde gegen ablehnenden PKH-Bescheid -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 25 B 1474/08
    § 172 Abs. 3 SGG enthält insoweit eine spezielle und abschließende Regelung, die für eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO keinen Raum mehr lässt (so u. a. auch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Juli 2009 - L 28 B 1379/08 AS PKH - LSG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2009 - L 5 B 187/08 PKH - m. w. N., jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.07.2019 - L 10 AS 17/19

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostenguthaben -

    Ebenfalls aus dem Sinn und Zweck des § 22 Abs. 3 SGB II folgt, dass für den Fall, dass das Guthaben (744,46 EUR) - wie hier - die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung im Zuflussfolgemonat (hier März 2016; 680, 37 EUR) übersteigt, die Anrechnung des übersteigenden, nicht "verbrauchten" Teils der Gutschrift in den nachfolgenden Monaten bis zum vollständigen Verbrauch des Guthabens zu erfolgen hat, weil anderenfalls der nicht "verbrauchte" Rest anrechnungsfrei bleiben würde (so ua Thüringer LSG, Urteil vom 20. Juli 2016 - L 4 AS 22/14, juris RdNr 35; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH, juris RdNr 30 zu § 22 Abs. 1 Satz 4 SGB II aF; Berlit in Münder, LPK-SGB II, 6. Aufl 2017, RdNr 168 zu § 22; Lauterbach in Gagel, SGB II, Stand der Einzelbearbeitung: März 2019, RdNr 99 zu § 22; Luik in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, RdNr 174 zu § 22; unklar Knickrehm in Knickrehm/Kreikebohm/Waltermann, Kommentar zum Sozialrecht, 6. Auflage 2019, RdNr 29 zu § 22 SGB II).
  • LSG Thüringen, 20.07.2016 - L 4 AS 225/14

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebskostenguthaben - Zuordnung

    Übersteigt das Guthaben - wie hier - die Aufwendungen des Folgemonats, erfolgt die Anrechnung des übersteigenden Betrages bis zur vollständigen Abschmelzung des Gesamtrückzahlungsbetrages in den darauffolgenden Monaten (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, § 22 Rn. 120; Luik in Eicher, SGB 11, 3. Auflage 2013, § 22 Rn. 147; vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. Januar 2010 - L 3 AS 3759/09; SG Braunschweig, Urteil vom 27. Mai 2010 - S 17 AS 430/09, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.10.2010 - L 25 B 2246/08

    Prozesskostenhilfe - Statthaftigkeit der Beschwerde - Verfahren der Hauptsache -

    § 172 Abs. 3 SGG enthielt insoweit eine spezielle und abschließende Regelung, die für eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO keinen Raum mehr ließ (vgl. z. B. Beschluss des Senats vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH - m. w. N., zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2011 - L 19 AS 842/11

    Einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerdeverfahren - Beschränkung des Antrags auf

    Der Gesetzgeber stellt damit systemkonform ausdrücklich auf das Zuflussprinzip (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS B PKH - juris.de - Berlit in Lehr- und Praxiskommentar -SGB 11, 3. Auflage, § 22 Rn 57; Lang/Link in Eicher/Spellbrink, SGB 11, 2. Auflage, § 22 Rn 61c) und gerade nicht auf den für den Leistungsträger einfachsten Zeitpunkt des nächsten Auszahlungstermins ab.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 25 AS 1559/11

    Prozesskostenhilfe - hinreichende Aussicht auf Erfolg - ordnungsgemäße Anhörung -

    Die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren vor dem Sozialgericht Berlin, in dem sich der Kläger gegen den Bescheid vom 23. August 2007 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 21. Juli 2008 wendet, mit dem der Beklagte seinen Bescheid vom 24. April 2007 über die Bewilligung von Einstiegsgeld für den Zeitraum vom 31. Mai 2007 bis 30. November 2007 zurücknahm und von dem Kläger für die Zeit vom 31. Mai 2007 bis 31. Juli 2007 die Erstattung eines Betrages in Höhe von 621, 00 ? forderte, ist zulässig (zur Statthaftigkeit bei Unzulässigkeit der Berufung in der Hauptsache vgl. u. a. Beschlüsse des Senats vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH - und vom 29. Oktober 2010 - L 25 B 2246/08 AS PKH - jeweils juris) und in dem aus dem Beschlusstenor ersichtlichen Umfang begründet.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.01.2012 - L 25 AS 1911/09

    Prozesskostenhilfe - Grundsicherung für Arbeitsuchende - hinreichende Aussicht

    Eine entsprechende Anwendung des § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, wonach eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe, die nicht allein auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers gestützt wurde, ausgeschlossen ist, wenn der Streitwert in der Hauptsache - hier 306, 78 ? - den in § 511 ZPO genannten Betrag nicht übersteigt, kommt nach der Neufassung des § 172 SGG zum 1. April 2008 zumindest dann nicht in Betracht, wenn die Beschwerde - wie hier - nach dem 1. April 2008 eingegangen ist (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. u. a. Beschluss vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH -, veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.02.2012 - L 13 AS 309/09
    Der Senat tendiert insoweit nicht zu der Auffassung, dass eine Anrechnung des Guthabens für nachfolgende Monate nur in Betracht kommt, soweit das Guthaben die im unmittelbaren Folgemonat entstandenen Aufwendungen der Kläger für Unterkunft und Heizung übersteigt (so aber Berlit, a. a. O., § 22 Rn. 114; ihm folgend LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2010 - L 25 B 1474/08 AS PKH - juris Rn. 30).
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